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AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

1. Allgemeines

1.1. Grundlage aller mit BAUMASCHINEN MOZELT abgeschlossenen Verträge sind ausschließlich diese AGB. AGB der Kunden verpflichten BAUMASCHINEN MOZELT selbst dann nicht, wenn BAUMASCHINEN MOZELT diesen nicht widerspricht. AGB der Vertragspartner werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn BAUMASCHINEN MOZELT dies ausdrücklich schriftlich bestätigt.

1.2. Diese AGB gelten für alle Lieferungen von Maschinen, Geräten, Ersatzteilen und Verbrauchsmaterialien sowie Leistungen (Service, Montage, Reparaturen).

1.3. Für die Vermietung von Bau- und Industriemaschinen und sonstigen Geräten gelten die Allgemeinen Mietbedingungen.

1.4. Diese AGB gelten für die gesamte weitere Geschäftsbeziehung zwischen BAUMASCHINEN MOZELT und dem Kunden, bis BAUMASCHINEN MOZELT dem Kunden geänderte AGB bekannt gegeben hat.

2. Zustandekommen des Vertrages

2.1. Sämtliche Anbote verstehen sich freibleibend und verpflichten BAUMASCHINEN MOZELT nicht zur Lieferung und Leistung. Der Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.

2.2. Der Vertrag kommt zustande, sobald der vom Kunden erteilte Auftrag von BAUMASCHINEN MOZELT schriftlich, per Fax oder E-Mail angenommen oder von BAUMASCHINEN MOZELT der Bestellung tatsächlich entsprochen wurde.

2.3. Sämtliche Angaben über Maße, Gewichte oder sonstige technische Daten in Katalogen, Prospekten, Anzeigen, Preislisten und dergleichen sind unverbindlich. Maßgeblich sind ausschließlich die Spezifikationen im Vertrag.

2.4. Alle dem Kunden überlassene Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen stehen im jeweiligen Eigentum des Urhebers und sind auf Verlangen zurückzustellen. Diese dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von BAUMASCHINEN MOZELT nicht zu kommerziellen Zwecken kopiert, verbreitet, verändert oder Dritten zugänglich gemacht werden.

2.5. Service-, Montage- und Reparaturaufträge gelten als in jenem Umfang erteilt, der zur Instandsetzung bzw. dem ordnungsgemäßen Betrieb erforderlich ist, auch wenn sich die Notwendigkeiten einzelner Arbeiten oder Auswechslungen von Teilen erst im Zuge der Durchführung ergibt.

2.6. Kostenvoranschläge für Service-, Montage- und Reparaturarbeiten sind unverbindlich.

3. Preise und Nebenkosten

3.1. Die Preise sind Nettopreise für verzollte Ware.

3.2. Nebenkosten (Verpackung, Fracht, Verladung, Versicherung, Abladung, Aufbau, Abbau) richten sich nach dem tatsächlichen Aufwand. Eine von BAUMASCHINEN MOZELT durchgeführte Kalkulation der Nebenkosten ist unverbindlich.

3.3. Die Preise für Service, Montage und Reparaturen sind Nettopreise. Sie richten sich nach dem aktuellen Stundensatz. Reparaturen werden bis zu einem Betrag von EUR 2.000,– exkl. MwSt. ohne die Rücksprache mit dem Kunden realisiert. Übersteigen die Kosten der Reparatur den Betrag von EUR 2.000,– exkl. MwSt., so wird der Kunde vor der Durchführung einer Reparatur darüber informiert. Lehnt dieser die Reparatur ab, wird eine Überprüfungspauschale in der Höhe von EUR 500,– exkl. MwSt. verrechnet. Wird an einem Produkt kein Fehler festgestellt, oder resultiert der vermeintliche Fehler aus unsachgemäßer Bedienung, wird ebenfalls eine Überprüfungspauschale in der Höhe von EUR 500,– in Rechnung gestellt.

3.4. Das zu reparierende bzw. servicierende Geräte muss vom Kunden in gereinigtem Zustand bereitgestellt werden. Bei Anlieferung des Gerätes zu BAUMASCHINEN MOZELT gehen alle Kosten des Zu und Abtransportes zu Lasten des Kunden.

4. Zahlungsbedingungen

4.1. Sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, sind Rechnungen prompt bei Erhalt der Rechnung fällig. Alle Zahlungen sind spesenfrei und ohne Abzug zu leisten. Überweisungen erfolgen auf Gefahr des Kunden. Einziehungs- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Kunden.

4.2. Bei Zahlungsverzug ist BAUMASCHINEN MOZELT berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen von derzeit 8 % über dem Basiszinssatz der österreichischen Nationalbank zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie die Kosten der zweckentsprechenden Rechtsver-folgung zu verrechnen.

4.3. Bei Zahlungsverzug ist BAUMASCHINEN MOZELT berechtigt, mit der Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen bis zur Erfüllung aller Zahlungsverpflichtungen des Kunden inne zu halten.

4.4. Sind Teilzahlungen vereinbart, so tritt bei Verzug mit nur einer einzigen Teilzahlung, auch ohne Verschulden des Kunden, Terminverlust ein, und die gesamte Forderung wird sofort fällig. Ist der Kunde ein Verbraucher iSd KSchG tritt Terminverlust dann ein, wenn BAUMASCHINEN MOZELT seine Leistung erbracht hat, auch nur eine rückständige Leistung des Kunden seit sechs Wochen fällig ist sowie BAUMASCHINEN MOZELT den Kunden durch Androhung des Terminverlustes und unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen erfolglos gemahnt hat.

4.5. Ist der Kunde mit der Zahlung oder Leistung trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist von zwei Wochen in Verzug oder verweigert er grundlos die Übernahme des Kaufgegenstandes, so ist BAUMASCHINEN MOZELT berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und dem Kunden für jeden angefangenen Kalendermonat des Besitzes bei Neumaschinen 1/12 und bei Gebrauchtmaschinen 1/6 des Kaufpreises oder wahlweise die höhere Entwertung des Kaufgegenstandes in Rechnung zu stellen. BAUMASCHINEN MOZELT ist – außer gegenüber Verbrauchern iSd KSchG – jedenfalls dazu berechtigt, den Kaufgegenstand unter Ausschluss eines Zurückbehaltungsrechtes des Kunden ohne gerichtliche Zuhilfenahme auf dessen Kosten nach vorheriger schriftlicher Aufforderung durch die vom Kunden hiermit eingeräumte Eigenmacht wieder in Besitz zu nehmen. Der Kunde ist verpflichtet, BAUMASCHINEN MOZELT umgehend Zutritt zum Kaufgegenstand zu ermöglichen.

4.6. Kommt es zu einem vom Kunden zu vertretenden Vertragsrücktritt, so ist dieser verpflichtet, zur Abgeltung des Erfüllungsinteresses von BAUMASCHINEN MOZELT als pauschaliertem Schadenersatz mindestens 20% des Kaufpreises zu bezahlen.

4.7. BAUMASCHINEN MOZELT ist nicht verpflichtet in Zahlung genommene Gegenstände (z.B. Eintauschmaschinen) dem Kunden bei einem Rücktritt vom Vertrag zurückzustellen. Bei Vertragsrücktritt hat BAUMASCHINEN MOZELT die Wahl entweder das eingetauschte Gerät zurückzustellen oder dem Kunden den für die Eintauschmaschine geltenden Marktwert laut EUROTAX- Liste abzüglich 10% zu bezahlen.

4.8. Der Kaufgegenstand sowie Bestandteile und Zubehör sind vom Kunden in allen Fällen der Vertragsaufhebung auf dessen Kosten und Gefahr an BAUMASCHINEN MOZELT zurückzustellen.

4.9. Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt Nebenkosten im Eigentum von BAUMASCHINEN MOZELT .

4.10. Bei einer Pfändung oder sonstigen Inanspruchnahme des Kaufgegenstandes ist der Kunde verpflichtet, das Eigentum von BAUMASCHINEN MOZELT geltend zu machen, BAUMASCHINEN MOZELT unverzüglich schriftlich zu verständigen und BAUMASCHINEN MOZELT alle Aufwendungen für die Erhaltung des Eigentums zu ersetzen.

4.11. Der Geschäftsführer des Kunden haftet BAUMASCHINEN MOZELT persönlich für die Einhaltung dieser Verpflichtung.

4.12. Einwendungen gegen in Rechnung gestellte Forderungen sind vom Kunden innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum schriftlich zu erheben, andernfalls die Forderung als anerkannt gilt. BAUMASCHINEN MOZELT wird Ver-braucher iSd KSchG auf diese Frist und die bei deren Nichteinhaltung eintretenden Rechtsfolgen hinweisen.

4.13. Vom Kunden erhobene Einwendungen gegen die Rechnung hindern nicht die Fälligkeit des Rechnungsbetrages.

4.14. Vom Kunden angeführte Zessionsverbote haben für Forderungen der BAUMASCHINEN MOZELT keine Gültigkeit.

4.15. Gegen Ansprüche von BAUMASCHINEN MOZELT kann der Kunde nur mit gerichtlich festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Für Verbraucher iSd KSchG gilt abweichend davon: Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Verbrauchers ist ausgeschlossen, außer BAUMASCHINEN MOZELT ist zahlungsunfähig, hat die Gegenforderung anerkannt, oder diese steht mit der Verbindlichkeit des Kunden in rechtlichem Zusammenhang

4.16. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass alle Zahlungen, die er leistet, zuerst auf Reparaturkosten, dann auf Forderungen aus Ersatzteillieferungen von BAUMASCHINEN MOZELT , dann auf Zinsen und sonstige Neben-gebühren und erst zum Schluss auf die unter Eigentumsvorbe-halt stehenden Leistungen (insbesondere Kaufgegenstände, Waren) verrechnet werden. Allfällige Zahlungswidmungen des Kunden sind – sofern er nicht Verbraucher iSd KSchG ist – unbeachtlich.

5. Lieferung und Leistung

5.1. Die vereinbarte Lieferzeit (Lieferfrist) ist unverbindlich, Sie beginnt mit Zustandekommen des Vertrages (wenn dies von einer behördlichen Genehmigung abhängt, mit deren Erteilung). Die Vereinbarung eines verbind-lichen Liefertermins macht den Vertrag nicht zum Fixgeschäft, außer der Kunde ist ein Verbraucher iSd KSchG.

5.2. Wird aus Verschulden von BAUMASCHINEN MOZELT eine unverbindliche Lieferfrist (Lieferzeit) um mehr als acht Wochen – ist der Kunde ein Verbraucher iSd KSchG um mehr als 3 Wochen – , eine verbindliche Lieferfrist (Lieferzeit) um mehr als vier Wochen ist der Kunde ein Verbraucher iSd KSchG um mehr als 2 Wochen – überschritten, so kann der Kunde BAUMASCHINEN MOZELT mit eingeschriebenem Brief – für Verbraucher iSd KSchG gilt die einfache Schriftform – eine angemessene Nachfrist setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf mit eingeschriebenem Brief vom Vertrag zurücktreten.

5.3. In Fällen höherer Gewalt (wie Krieg, öffentliche Unruhen, Einfuhr-, Durchfuhr- und Ausfuhrverbote und Kontingentierungen sowie ähnliche Ereignisse) sind sowohl BAUMASCHINEN MOZELT als auch der Kunde berechtigt, sechs Monate – sofern der Kunde Verbraucher iSd KSchG ist binnen drei Wochen – nach Überschreitung des ursprünglichen Liefertermins zurückzutreten.

5.4. Im Falle des Rücktritts ist BAUMASCHINEN MOZELT unter Ausschluss sonstiger Ansprüche des Kunden nur zur Rückzahlung der geleisteten Anzahlung verpflichtet.

5.5. Leistungstermine (Service, Montage und Reparaturen) sind unverbindlich. BAUMASCHINEN MOZELT wird sich bemühen, abgestimmte Leistungstermine einzuhalten.

5.6. BAUMASCHINEN MOZELT ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder nach Abschluss des Vertrages BAUMASCHINEN MOZELT Umstände bekannt werden, die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit (Bonität) des Kunden aufkommen lassen.

5.7. Rücktritt des Verbrauchers nach § 5e KSchG: Im Fall des Rücktritts nach § 5e KSchG hat der Kunde die Kosten der Rückabwicklung (Kosten der Rücksendung von Lieferungen sowie notwendige Kosten der Rückerstattung des geleisteten Entgelts, insbesondere allfällige Bankspesen) zu tragen.

6. Gefahrenübergang

Sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde, trägt der Kunde die Preisgefahr ab Bereitstellung des Kaufgegenstandes zur Abholung oder ab Übergabe des Kaufgegenstandes an einen Transporteur.

7. Informationspflicht des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet vor einer Inbetriebnahme der gelieferten Maschine und/oder einer Verwendung des/der gelieferten Ersatzteile/s über die Verwendungsmöglichkeiten des gelieferten Produktes und die damit verbundenen Risiken vertraut zu machen. Erforderlichenfalls ist der Kunde verpflichtet, bei BAUMASCHINEN MOZELT oder einem anderen Fachmann eine entsprechende Einschulung oder fachmännischen Rat anzufordern.

8. Gewährleistung und Garantie

8.1. BAUMASCHINEN MOZELT leistet dem Kunden gegenüber Garantie in dem Umfang, in dem BAUMASCHINEN MOZELT vom jeweiligen Hersteller Garantie geleistet wird. Bei Neumaschinen leistet BAUMASCHINEN MOZELT jedoch höchstens für 1 Jahr Garantie, dass die von BAUMASCHINEN MOZELT gelieferten fabriksneuen Maschinen, Geräte und Ersatzteile frei von solchen Konstruktions-, Material- und Verarbeitungsfehlern sind, die die Gebrauchsfähigkeit beeinträchtigen. Nur im Vertrag ausdrücklich festgesetzte Eigenschaften der Ware gelten als ausdrücklich zugesichert. Die Durchführung der Garantieleistung verlängert nicht die ursprüngliche Garantiezeit. Für ausgetauschte Teile gewährt BAUMASCHINEN MOZELT Garantie im obigen Sinn für sechs Monate.

8.2. Wird eine Maschine oder ein Bestandteil aufgrund von Angaben des Kunden angefertigt, so trägt dieser das Risiko der Richtigkeit der Konstruktion und die Haftung für alle Schäden sowie für alle patentrechtlichen Folgen.

8.3. Die Garantie- oder Gewährleistung beschränkt sich nach Wahl von BAUMASCHINEN MOZELT auf die Reparatur oder den Austausch der schadhaften Teile. Ausgetauschte Teile gehen entschädigungslos in das Eigentum von BAUMASCHINEN MOZELT über und sind vom Kunden auf dessen Gefahr und Kosten zurückzustellen.

8.4. Die Garantie- oder Gewährleistung des Kunden hinsichtlich innerhalb des österreichischen Bundesgebietes befindlicher Geräte werden in der dem Gerätestandort nächstgelegenen BAUMASCHINEN MOZELT -Werkstätte erfüllt. Der Kunde hat das betreffende Gerät an den von BAUMASCHINEN MOZELT bekannt gegebenen Ort zur Durchführung der Garantie- oder Gewährleistung zu transportieren und von dort wieder abzuholen. Garantieverpflichtungen an fest installierten oder schwer demontierbaren Geräten werden am Gerätestandort erfüllt. Es besteht kein Anspruch auf Beistellung von Ersatzgeräten während der Erfüllung der Garantiepflichten durch BAUMASCHINEN MOZELT . Die Garantieverpflichtungen hinsichtlich außerhalb des österreichischen Bundesgebietes befindlicher Geräte erfüllt BAUMASCHINEN MOZELT nur nach Maßgabe besonderer, im jeweiligen Fall zu treffender Einzelvereinbarungen mit dem Kunden, keinesfalls jedoch zu ungünstigeren, als den vorstehenden für im Inland befindliche Geräte, geltenden Bestimmungen.

8.5. Für sämtliche Verschleißteile, bei Einbau fremder Teile, gebrauchsbedingter Abnützung oder für außerhalb normaler Betriebsbedingungen liegende Umstände leistet BAUMASCHINEN MOZELT keine Garantie oder Gewähr, es sei denn der Kunde ist Verbraucher iSd KSchG.

8.6. Eigenmächtige Reparaturen des Kunden befreien BAUMASCHINEN MOZELT von jeglicher Garantieverpflichtung. Sollte der Kunde zur Reparatur vertraglich ausnahmsweise berechtigt sein, so hat er BAUMASCHINEN MOZELT über die geplanten Arbeiten vorab zu informieren.

8.7. BAUMASCHINEN MOZELT ist zur Garantie- oder Gewährleistung nur dann verpflichtet, wenn der Kunde seine Zahlungsverpflichtungen vollständig erfüllt hat.

8.8. Gewährleistungs- und Garantieansprüche einschließlich Händlerregressansprüche des Kunden setzen die Erhebung einer Mängelrüge voraus. Mängelrügen sind unverzüglich nach Übergabe der Ware bzw. nach Entdeckung eines verborgenen Mangels sowie vor dessen allfälliger Reparatur durch den Kunden und vor Versand von Ersatzteilen schriftlich zu erstatten, widrigenfalls die Ware als genehmigt gilt. Dies gilt nicht gegenüber Verbrauchern iSd KSchG.

8.9. Gewährleistungsansprüche einschließlich Händlerregressansprüche verjähren binnen 6 Monaten. Gewährleistungsansprüche von Verbrauchern iSd KSchG verjähren binnen zwei Jahren ab Übergabe des Kaufgegenstandes (§ 933 ABGB).

8.10. Keine Garantie oder Gewährleistung leistet BAUMASCHINEN MOZELT für Reparaturen, Umbauten und Änderungen alter und fremder Anlagen sowie für gebrauchte Kaufgegenstände. Verbrauchern iSd KSchG gegenüber leistet BAUMASCHINEN MOZELT gemäß den gesetzlichen Bestimmungen Gewähr, sofern nicht hinsichtlich eines gebrauchten Kaufgegenstandes die Verkürzung der Gewährleistungsfrist auf ein Jahr im Einzelfall ausgehandelt wurde. Bei Kraftfahrzeugen ist eine solche Verkürzung nur dann wirksam, wenn seit dem ersten Tag der Zulassung mehr als ein Jahr verstrichen ist.

9. Haftung

9.1. Die Haftung von BAUMASCHINEN MOZELT für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden, Vermögensschäden, entgangenem Gewinn und für Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden ist ausgeschlossen. Für Verbraucher iSd KSchG gilt der Haftungsausschluss nur bei leichter Fahrlässigkeit, nicht jedoch bei Personenschäden.

9.2. Gewährleistungs-, Nichterfüllungs- und Schadenersatzansprüche des Kunden setzen die Erhebung einer unverzüglichen schriftlichen und detaillierten Mängelrüge voraus. Dies gilt nicht für Verbraucher iSd KSchG.

9.3. BAUMASCHINEN MOZELT haftet ferner nicht für Beschädigungen, die auf Handlungen Dritter (mit Ausnahme von Erfüllungsgehilfen der BAUMASCHINEN MOZELT ) oder höhere Gewalt zurückzuführen sind.

9.4. BAUMASCHINEN MOZELT haftet nicht für Schäden, die der Kunde aufgrund der Nichtbeachtung des Vertrages in seinen Bestandteilen, insbesondere dieser AGB, oder durch widmungswidrige Verwendung verursacht hat.

9.5. Der Kaufgegenstand bietet nur jene Sicherheit, die aufgrund von Zulassungsvorschriften, Bedienungsanleitungen, Vorschriften des Lieferwerkes über die Behandlung des Liefergegenstandes (Betriebsanleitungen) – insbesondere im Hinblick auf die vorgeschriebenen Überprüfungen und sonstigen gegebenen Hinweisen erwartet werden kann.

10. Schlussbestimmungen

10.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Das Schriftformgebot gilt nicht gegenüber Verbrauchern iSd KSchG. Es gilt österreichisches Recht. Nicht anzuwenden sind jedoch die nicht zwingenden Verweisungsnormen des internationalen Privatrechtes und die Bestimmung des UN Kaufrechts.

10.2. Für sämtliche Lieferungen, Leistungen und Zahlungen gilt 2485 Wampersdorf als Erfüllungsort vereinbart, auch wenn die Übergabe des Kaufgegenstandes vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt.

10.3. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht in Wiener Neustadt. Für Klagen gegen Verbraucher iSd KSchG gilt der Gerichtsstand des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthaltes oder des Ortes der Beschäftigung gemäß § 14 KSchG.

10.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder unzulässig sein oder werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame oder unzulässige Bestimmung gilt als durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder unzulässigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt im Fall von Lücken. Gegenüber Verbrauchern iSd KSchG gilt, dass die Parteien an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung vereinbaren werden, die ihren wirtschaftlichen Intentionen, die die Parteien mit der mangelhaften Bestimmung verfolgt haben, möglichst nahe kommt.

10.5. Der Kunde hat Änderungen seines Namens oder seiner Anschrift BAUMASCHINEN MOZELT umgehend mitzuteilen. Erfolgt keine Änderungsmeldung, gelten Schriftstücke als dem Kunden zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene Adresse gesandt wurden. Wünscht der Kunde im Fall von Namensänderungen, die nicht rechtzeitig bekannt gegeben wurden, die Ausstellung einer neuen Rechnung, wird BAUMASCHINEN MOZELT diesem Wunsch nach Möglichkeit entsprechen; dies hindert jedoch keinesfalls die Fälligkeit der ursprünglichen Rechnung.

10.6. Überschriften in diesen AGB dienen lediglich der Übersichtlichkeit und interpretieren, begrenzen oder beschränken die jeweiligen Bestimmungen nicht.

 

Stand Februar 2011

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